Das SBGG wird es für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen leichter machen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Das Gesetz ist am 1. November 2024 in Kraft getreten.
Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen und hilfreiche Websites zum SBGG.
Das Selbstbestimmungsgesetz: SBGG.
sbgg.info: Diese Webseite soll Personen, die den Geschlechtseintrag und Vornamen nach dem SBGG ändern wollen, die nötigen Informationen mitgeben. Gleichzeitig soll sie Rechtsanwender*innen, Standesbeamt*innen und Berater*innen einen Überblick über das neue Gesetz und das Verfahren zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen bieten. Ein Leitfaden für Erklärungsberechtigte inklusiver Schritt-für-Schritt-Anleitung ist dort veröffentlicht.
sbgg.jetzt: Infoseite und Anleitung.
Hier geht es zur Infoseite der Stadt Dortmund. Die Anmeldung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen einer volljährigen und geschäftsfähigen Person finden Sie hier.
Wenn Sie weitere Informationen und/ oder Unterstützung bei der Anmeldung benötigen, vereinbaren Sie gerne einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit uns.
Lesetipp:
"Warum ich das Selbstbestimmungsgesetz als Psychotherapeutin befürworte."
Stellungnahme von Dr. Lara Werkstetter, niedergelassene Psychotherapeutin aus Dortmund.